Ruhiger, heller Krankenhausflur

Medizinrecht für Patienten

Vermuten Sie einen Behandlungsfehler? Wir prüfen Ihren Fall.

Wenn eine ärztliche Behandlung Sie geschädigt hat, stehen Sie der Klinik und ihrer Haftpflichtversicherung nicht allein gegenüber. Wir verschaffen Ihnen Klarheit – und setzen berechtigte Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durch.

VertraulichUnverbindliche ErsteinschätzungAachen & Heinsberg

Kommt Ihnen das bekannt vor?

Nicht jede Komplikation ist ein Fehler – aber manche Schäden hätten vermieden werden müssen. Diese Situationen prüfen wir für Sie:

Behandlungsfehler

Eine Operation oder Behandlung verlief nicht nach den anerkannten medizinischen Standards und hat zu einem vermeidbaren Gesundheitsschaden geführt.

Diagnose- & Befunderhebungsfehler

Eine Erkrankung wurde übersehen, zu spät erkannt oder verwechselt – mit Folgen, die bei rechtzeitiger Diagnose vermeidbar gewesen wären.

Aufklärungsfehler

Sie wurden vor dem Eingriff nicht oder unzureichend über Risiken und über echte Behandlungsalternativen aufgeklärt.

Geburtsschaden

Ein Schaden bei Mutter oder Kind unter der Geburt – einer der sensibelsten und folgenreichsten Bereiche der Arzthaftung.

Habe ich einen Anspruch?

Diese Anhaltspunkte sprechen dafür, dass sich eine anwaltliche Prüfung lohnt. Je mehr zutrifft, desto wichtiger ist eine fundierte Einschätzung:

  • Ihr Gesundheitszustand hat sich nach einer Behandlung unerwartet verschlechtert.
  • Sie haben den Eindruck, vor dem Eingriff nicht ausreichend aufgeklärt worden zu sein.
  • Eine Diagnose wurde verspätet oder gar nicht gestellt.
  • Sie wurden mit Beschwerden nach dem Eingriff nicht ernst genommen.
  • Es sind Mehrkosten, Verdienstausfall oder dauerhafte Beeinträchtigungen entstanden.

Wichtig: Eine schwierige Heilung oder eine Komplikation allein ist noch kein Fehler. Genau diese Abgrenzung nehmen wir mit medizinischem Sachverstand für Sie vor.

Nachdenkliche Person am Fenster

So gehen wir gemeinsam vor

Transparent, in Ihrem Tempo und ohne Kostenfalle – Schritt für Schritt.

01

Erstgespräch & Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihren Fall – telefonisch oder persönlich. Wir sagen Ihnen offen, ob sich eine weitere Prüfung lohnt.

02

Akteneinsicht & Prüfung

Wir fordern Ihre vollständige Behandlungsdokumentation an, werten sie aus und holen – wo nötig – ein medizinisches Gutachten ein. Auf Wunsch über die Schlichtungsstelle der Ärztekammer.

03

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir verhandeln mit der Haftpflichtversicherung von Arzt oder Klinik und setzen Schmerzensgeld und Schadensersatz durch – außergerichtlich oder vor Gericht.

Rechtsanwalt Tobias Verkamp

Tobias Verkamp

Rechtsanwalt · Medizinrecht

Ihr Vorteil

Wir kennen die Versicherer von innen

Bevor Tobias Verkamp als Rechtsanwalt tätig wurde, arbeitete er bei einer großen deutschen Versicherung im Bereich der Arzthaftung. Er kennt die internen Prüfprozesse, Argumentationsmuster und Vergleichsstrategien der Haftpflichtversicherer – von innen.

Für Sie als Patient ist das ein entscheidender Vorteil: Wir wissen, mit welchen Einwänden die Gegenseite Ansprüche kleinrechnet – und wie man sie entkräftet.

  • Realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten – ohne falsche Versprechen
  • Verhandlung auf Augenhöhe mit Versicherern und ihren Anwälten
  • Persönliche Betreuung an den Standorten Aachen und Heinsberg

Was kostet mich das?

Die Sorge vor Kosten soll Sie nicht von Ihrem Recht abhalten. Diese Wege gibt es:

Rechtsschutzversicherung

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten im Arzthaftungsrecht. Wir holen für Sie die Deckungszusage ein.

Prozesskostenhilfe

Können Sie die Kosten nicht selbst tragen, prüfen wir Ihren Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe.

Transparente Ersteinschätzung

Eine erste Einschätzung Ihrer Lage erhalten Sie unkompliziert. Über alle weiteren Kosten sprechen wir offen, bevor sie entstehen.

Häufige Fragen von Patienten

Anhaltspunkte sind ein unerwartet schlechter Verlauf, eine übersehene oder verspätete Diagnose, eine fehlende oder unvollständige Aufklärung oder das Gefühl, mit Beschwerden nicht ernst genommen worden zu sein. Ob tatsächlich ein Fehler vorliegt, lässt sich erst nach Auswertung der Behandlungsunterlagen und – meist – mit einem medizinischen Gutachten beurteilen. Genau diese Prüfung übernehmen wir für Sie.

Ihr Fall in vertrauensvollen Händen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah und vertraulich.

Sie sind Ärztin oder Arzt?

Zur Beratung für Heilberufe, Praxen und MVZ – präventiv und im Ernstfall.

Medizinrecht für Ärzte

Sie haben Fragen zu Ihrem Fall? Wir sind für Sie da.

+49 241 955 032-0