Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf zur punktuellen Anpassung des Versorgungsausgleichs vorgelegt. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche sowie Rentenansprüche von Unternehmern. Für Betroffene einer Scheidung lohnt sich ein genauer Blick.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Der Versorgungsausgleich ist fester Bestandteil jeder Scheidung. Er stellt sicher, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt werden. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten- und Pensionsansprüche gleichermaßen. Ziel ist es, dass beide Ehegatten im Alter gleichmäßig abgesichert sind – unabhängig davon, wer während der Ehe erwerbstätig war und wer sich beispielsweise um die Kindererziehung gekümmert hat.
Die fünf Kernpunkte des Gesetzentwurfs
1. Nachträglicher Ausgleich vergessener Rentenansprüche
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Rentenansprüche bei der Scheidung übersehen, vergessen oder sogar bewusst verschwiegen werden. Bislang war ein nachträglicher Ausgleich nur eingeschränkt möglich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der benachteiligte Ex-Ehegatte künftig einen Zahlungsanspruch erhalten kann: Im Alter muss dann die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Das stärkt die Position desjenigen, der bei der Scheidung zu kurz gekommen ist.
2. Rentenansprüche von Unternehmern
Unternehmer verfügen häufig über Versorgungsansprüche, die auf eine einmalige Kapitalleistung statt auf eine laufende Rente gerichtet sind – etwa Direktversicherungen oder Pensionszusagen mit Kapitalwahlrecht. Diese Ansprüche sollen künftig ausdrücklich im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Damit wird eine Lücke geschlossen, die in der Vergangenheit regelmäßig zu Ungleichgewichten geführt hat.
3. Vermeidung von Splitteranrechten
Bei der Aufteilung der Rentenansprüche entstehen mitunter sogenannte Splitteranrechte – Kleinstansprüche bei verschiedenen Versorgungsträgern, die im Alter kaum ins Gewicht fallen, aber erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Der Gesetzentwurf sieht Regelungen vor, um solche Zersplitterung der Altersversorgung zu vermeiden. Das vereinfacht das Verfahren und spart Verwaltungskosten.
4. Klarstellungen bei der Witwenrente
Der Entwurf enthält Klarstellungen zur Witwenrente. Dabei geht es um die Frage, wie sich ein bereits durchgeführter Versorgungsausgleich auf spätere Hinterbliebenenansprüche auswirkt – ein Bereich, der in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten führt.
5. Verbessertes gerichtliches Überprüfungsverfahren
Schließlich soll auch das Verfahren zur gerichtlichen Überprüfung des Versorgungsausgleichs verbessert werden. Wer der Meinung ist, dass die Aufteilung fehlerhaft war, soll dies künftig effektiver geltend machen können.
Was bedeutet das für Betroffene?
Der Gesetzentwurf liegt bislang als Entwurf vor und muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Dennoch zeigt er eine klare Richtung: Der Versorgungsausgleich soll gerechter, vollständiger und praxistauglicher werden.
Für laufende Scheidungsverfahren gilt: Achten Sie schon jetzt darauf, dass sämtliche Rentenansprüche – auch betriebliche und private – vollständig erfasst werden. Gerade bei unternehmerisch tätigen Ehegatten lohnt sich eine sorgfältige Prüfung.
Für bereits geschiedene Ehegatten könnte die Reform neue Möglichkeiten eröffnen, wenn Rentenansprüche bei der Scheidung übergangen wurden. Es empfiehlt sich, den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam zu verfolgen.
Für Unternehmer ist besonders relevant, dass kapitalbasierte Versorgungsansprüche künftig stärker in den Fokus rücken. Wer eine Scheidung plant oder sich in einem laufenden Verfahren befindet, sollte seine Versorgungssituation frühzeitig anwaltlich prüfen lassen.
Unsere Beratung im Familienrecht
Der Versorgungsausgleich ist einer der komplexesten Teile des Scheidungsverfahrens – und einer der wirtschaftlich bedeutsamsten. Fehler oder Versäumnisse wirken sich unmittelbar auf die Altersversorgung aus. Wir beraten Sie umfassend:
- Vollständige Erfassung aller Rentenansprüche beider Ehegatten
- Prüfung betrieblicher und privater Versorgungsanwartschaften
- Bewertung von Unternehmerversorgungen und Kapitalwahlrechten
- Nachträgliche Korrektur fehlerhafter Versorgungsausgleiche
- Beratung zur Witwenrente nach durchgeführtem Versorgungsausgleich
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